SUN MICROSYSTEMS, INC.
BINRCODE-LIZENZVERTRAG

BITTE LESEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES BINRCODE-LIZENZVERTRAGS UND ALLE ZUSATZBEDINGUNGEN (ZUSAMMEN DER "VERTRAG") VOR DEM FFNEN DES SOFTWAREMEDIEN-PAKETS SORGFLTIG DURCH. DURCH FFNEN DES SOFTWAREMEDIENPAKETS ERKENNEN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS AN. FALLS SIE ELEKTRONISCH AUF DIE SOFTWARE ZUGREIFEN, GEBEN SIE IHRE ZUSTIMMUNG ZU DIESEN BEDINGUNGEN, INDEM SIE AUF DIE SCHALTFLCHE "ANNEHMEN" AM ENDE DIESES VERTRAGS KLICKEN. WENN SIE NICHT ALLEN BEDINGUNGEN ZUSTIMMEN, GEBEN SIE DIE UNBENUTZTE SOFTWARE UMGEHEND ZUR RCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES AN DIE VERKAUFSSTELLE ZURCK, ODER WHLEN SIE BEI ELEKTRONISCHEM ZUGRIFF DIE SCHALTFLCHE "ABLEHNEN" AM ENDE DIESES VERTRAGS. DIE IN DIESEM BINRCODELIZENZVERTRAG KURSIV GESCHRIEBENEN, JEDOCH NICHT DEFINIERTEN BEGRIFFE HABEN DIE IN DEN ZUSATZBEDINGUNGEN ZUGEWIESENE BEDEUTUNG.

1. BENUTZERLIZENZ. Sun erteilt Ihnen eine nicht-ausschlieliche und nicht bertragbare Lizenz zur ausschlielich internen Benutzung der beiliegenden Software und Dokumentation und aller von Sun bereitgestellten Fehlerbehebungsprogramme (zusammen die "Software") durch die Anzahl der Benutzer und die Klasse der Computer-Hardware, fr welche die entsprechende Gebhr entrichtet wurde.

2. BESCHRNKUNGEN. Bei der Software handelt es sich um vertrauliches und urheberrechtlich geschtztes Material. Das Eigentumsrecht an der Software und allen dazugehrigen gewerblichen Schutzrechten verbleibt bei Sun und/oder seinen Lizenzgebern. Falls keine ausdrckliche Genehmigung durch Zusatzbedingungen vorliegt, drfen Sie keinerlei Kopien der Software anfertigen, mit Ausnahme einer einzigen Kopie der Software fr Archivierungszwecke. Die Software darf nicht modifiziert, dekompiliert oder durch Reverse-Engineering rekonstruiert werden, es sei denn, die Durchsetzung dieser Beschrnkungen ist durch geltendes Recht verboten. Sie erkennen an, dass die Software nicht zur Verwendung beim Design, der Konstruktion, dem Betrieb bzw. der Wartung einer Kernkraftanlage konzipiert, lizenziert oder entwickelt wurde. Sun lehnt jegliche ausdrckliche oder stillschweigende Gewhrleistung der Eignung fr solche Zwecke ab. Im Rahmen dieses Vertrags werden keinerlei Rechte, Eigentumsrechte oder Anrechte auf irgendwelche Marken, Dienstleistungsmarken, Logos oder geschftliche Bezeichnungen von Sun oder seinen Lizenzgebern gewhrt.

3. BESCHRNKTE GEWHRLEISTUNG. Sun gewhrleistet, dass der Datentrger, auf dem die Software ggf. bereitgestellt wird, fr einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, das durch eine Kopie der Quittung nachzuweisen ist, bei normalem Gebrauch keine Materialfehler und Herstellungsmngel aufweist. Mit Ausnahme des Vorangegangenen wird die Software "wie besehen" ohne Gewhrleistung bereitgestellt. Ihr ausschlieliches Rechtsmittel und die einzige Verpflichtung von Sun im Rahmen dieser beschrnkten Gewhrleistung besteht darin, dass Sun nach eigenem Ermessen die Software-Datentrger ersetzen oder die fr die Software bezahlte Gebhr zurckerstatten wird.

4. GEWHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. WENN NICHT ANDERS IN DIESEM VERTRAG ANGEGEBEN,WERDEN ALLE AUSDRCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN, GEWHRLEISTUNGEN UND GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWHRLEISTUNG DER MARKTGNGIGKEIT, EIGNUNG FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER ABWESENHEIT VON RECHTSMNGELN ABGELEHNT, AUSSER WENN EIN DERARTIGER GEWHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS RECHTLICH ALS UNGLTIG ANGESEHEN WIRD.

5. HAFTUNGSBEGRENZUNG. SOWEIT RECHTLICH ZULSSIG, SCHLIESSEN SUN BZW. SEINE LIZENZGEBER JEGLICHE HAFTUNG FR EINKOMMENS-, GEWINN- ODER DATENVERLUSTE ODER FR SONDER-, INDIREKTE, FOLGE-, ODER NEBENSCHDEN AUS, UNABHNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG BZW. DEM UNVERMGEN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN SUN VON EINER MGLICHKEIT DIESER SCHDEN UNTERRICHTET WURDE. In keinem Fall berschreitet die Haftung von Sun Ihnen gegenber, ob durch Vertrag oder eine unerlaubte Handlung (einschlielich Fahrlssigkeit) oder auf sonstige Weise, den Betrag, den Sie im Rahmen dieses Vertrags fr die Software bezahlt haben. Die vorangegangenen Beschrnkungen gelten auch, wenn die oben genannte Gewhrleistungsregelung ihren wesentlichen Zweck verfehlt. 

6. Kndigung. Dieser Vertrag ist bis zu seiner Kndigung gltig. Sie knnen diesen Vertrag jederzeit kndigen, indem Sie alle Kopien der Software vernichten. Dieser Vertrag wird sofort und ohne Benachrichtigung seitens Sun gekndigt, wenn Sie irgendwelche Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhalten. Nach Kndigung mssen Sie alle Kopien der Software vernichten.

7. Ausfuhrbestimmungen. Alle Software und technischen Daten, die im Rahmen dieses Vertrags ausgeliefert werden, unterliegen den US-Ausfuhrberwachungsgesetzen und knnen Ausfuhr- oder Einfuhrbestimmungen in anderen Lndern unterliegen. Sie erklren sich bereit, alle solchen Gesetze und Vorschriften streng zu befolgen, und erkennen an, dass Sie dafr verantwortlich sind, Lizenzen zur Ausfuhr, Neuausfuhr oder Einfuhr einzuholen, wenn dies nach der bergabe an Sie erforderlich ist. 

8. Eingeschrnkte Rechte Der US-Regierung. Wenn die Software durch oder im Namen der US-Regierung oder durch einen Hauptlieferanten oder Unterlieferanten der US-Regierung (gleich auf welcher Ebene) erworben wird, verfgt die Regierung nur ber die Rechte an der Software, wie sie in diesem Vertrag aufgefhrt sind, d.h. gem 48 CFR 227.7201 bis 227.7202-4 (bei einem Erwerb durch das DOD [Verteidigungsministerium]) und mit 48 CFR 2.101 und 12.212 (bei einem Erwerb durch andere Behrden).

9. Geltendes Recht. Alle Klagen in bezug auf diesen Vertrag unterliegen dem kalifornischen Recht und dem magebenden US-Bundesrecht. Es gelten keine Rechtswahlregeln irgendeiner Rechtsordnung.

10. Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung dieses Vertrags nicht durchgesetzt werden kann, bleibt dieser Vertrag unte Ausschluss der nicht durchsetzbaren Bestimmung in Kraft, es sei denn, dieser Ausschluss wrde den vereinbarten willen der Parteien vereiteln, in welchem Fall dieser Vertrag sofort beendet sein soll.

11. Integration. Dieser Vertrag stellt in bezug auf seinen Vertragsgegenstand den gesamten Vertrag zwischen Ihnen und Sun dar. Er hebt alle vorherigen oder gleichzeitigen mndlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Vorschlge, Zusicherungen, Gewhrleistungen und Garantien auf und ist bei zuwiderlaufenden oder zustzlichen Bestimmungen in Preisangaben, Bestellungen, Besttigungen oder sonstigen Kommunikationen zwischen den Parteien in bezug auf den Vertragsgegenstand whrend des Vertragszeitraums ausschlaggebend. Eine nderung dieses Vertrags ist nicht bindend, es sein denn sie erfolgt schriftlich und wird von einem befugten Vertreter beider Parteien unterzeichnet.

JAVATM 2 RUNTIME ENVIRONMENT (J2RE), STANDARD EDITION, VERSION 1.4.1_X
ZUSTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN

Diese zustzlichen Lizenzbedingungen ("Zusatzbedingungen") ergnzen bzw. modifizieren die Bedingungen des Binrcode-Lizenzvertrags (zusammen "Vertrag"). Begriffe, die in diesen Zusatzbedingungen kursiv geschrieben, jedoch nicht definiert sind, haben dieselbe Bedeutung wie im Vertrag. Diese Zusatzbedingungen ersetzen alle unvereinbaren oder widersprchlichen Bedingungen des Vertrags oder der Lizenzen, die in der Software enthalten sind.

1. Lizenzgewhrung zur internen Nutzung und Entwicklung der Software. Gem den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags, u. a. Abschnitt 4 (Java Technologiebeschrnkungen) dieser Zusatzbedingungen, erteilt Sun Ihnen eine nicht ausschlieliche, nicht bertragbare, beschrnkte, gebhrenfreie Lizenz zur internen Reproduktion und internen Verwendung der Binrform der Software in ihrer vollstndigen und unvernderten Form, und zwar nur zur Konstruktion, Entwicklung, Ausfhrung und zum Testen Ihrer Java-Applets und -Anwendungen, die auf Java-aktivierten Universal-PCs und  Servern ausgefhrt werden sollen ("Programme").

2. Lizenz fr den Vertrieb der Software. Gem den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags, u. a. Abschnitt 4 (Java Technologiebeschrnkungen) dieser Zusatzbedingungen, erteilt Sun Ihnen eine nicht ausschlieliche, nicht bertragbare, beschrnkte Lizenz zur Reproduktion und zum Vertrieb der Software, vorausgesetzt, (i) Sie vertreiben die Software in ihrer vollstndigen und unvernderten Form (soweit in der betreffenden README-Datei nicht anders bestimmt), und zwar nur gebndelt als Teil und zum alleinigen Zwecke der Ausfhrung Ihrer Programme, (ii) die Programme erweitern die Software um eine wesentliche und hauptschliche Funktionalitt, (iii) Sie vertreiben keine zustzliche Software, die irgendwelche Komponenten der Software ersetzen soll (soweit in der betreffenden README-Datei nicht anders bestimmt), (iv) Sie entfernen oder ndern keine in der Software enthaltenen Schutzrechtshinweise oder eigentumsrechtlichen Hinweise, (v) Sie vertreiben die Software nur vorbehaltlich eines Lizenzvertrags, der die Interessen von Sun in bereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags schtzt, (vi) Sie verpflichten sich, Sun und seine Lizenzgeber in bezug auf Schadensersatz, Kosten, Verbindlichkeiten, Vergleichssummen und/oder Kosten und Gebhren (einschlielich Rechtsanwaltshonorare) zu verteidigen und freizustellen, die sich in Verbindung mit etwaigen Forderungen, Rechtsstreitigkeiten oder Klagen Dritter auf Grund der Verwendung oder des Vertriebs der Programme und/oder der SOFTWARE ergeben, (vii) Sie fgen die folgende Aussage in die Produktdokumentation (in gedruckter oder elektronischer Form), eine Seite mit Hinweisen auf Urheberrechte oder Eigentumsrechte, in ein "Info"-Fenster oder in einer anderen Form ein, die in angemessener Weise so gestaltet ist, dass die Aussage fr Benutzer der Software sichtbar ist: "Dieses Produkt enthlt von RSA Security, Inc. lizenzierten Code" und (viii) Sie fgen die Aussage "Einige von IBM lizenzierte Bestandteile sind unter http://oss.software.ibm.com/icu4j/ verfgbar" ein.

3. Lizenz fr den Vertrieb von Wiederveruerbaren Produkten. Gem den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags, u. a. Abschnitt 4 (Java Technologiebeschrnkungen) dieser Zusatzbedingungen, erteilt Sun Ihnen eine nicht ausschlieliche, nicht bertragbare, beschrnkte Lizenz zur Reproduktion und zum Vertrieb solcher Dateien, die in der "README"-Datei der Software spezifisch als wiederveruerbar gekennzeichnet sind ("wiederveruerbare Produkte"), vorausgesetzt (i) Sie vertreiben die wiederveruerbaren Produkte in ihrer vollstndigen und unvernderten Form (soweit in der betreffenden README-Datei nicht anders bestimmt) und nur gebndelt als Teil der Programme, (ii) Sie vertreiben keine zustzliche Software, die irgendwelche Komponenten der wiederveruerbaren Produkte ersetzen soll (soweit in der betreffenden README-Datei nicht anders bestimmt), (iii) Sie entfernen oder ndern keine in oder auf den wiederveruerbaren Produkte enthaltenen Schutzrechtshinweise oder eigentumsrechtlichen Hinweise; (iv) Sie vertreiben die wiederveruerbaren Produkte nur vorbehaltlich eines Lizenzvertrags, der die Interessen von Sun in bereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags schtzt, (v) Sie verpflichten sich, Sun und seine Lizenzgeber in bezug auf Schadensersatz, Kosten, Verbindlichkeiten, Vergleichssummen und/oder Kosten und Gebhren (einschlielich Rechtsanwaltshonorare) zu verteidigen und freizustellen, die sich in Verbindung mit etwaigen Forderungen, Rechtsstreitigkeiten oder Klagen Dritter auf Grund der Verwendung oder des Vertriebs der Programme und/oder der Software ergeben, (vi) Sie fgen die folgende Aussage in die Produktdokumentation (in gedruckter oder elektronischer Form), eine Seite mit Hinweisen auf Urheberrechte oder Eigentumsrechte, in ein "Info"-Fenster oder in einer anderen Form ein, die in angemessener Weise so gestaltet ist, dass die Aussage fr Benutzer der Software sichtbar ist: "Dieses Produkt enthlt von RSA Security, Inc. lizenzierten Code" und (vii) Sie fgen die Aussage "Einige von IBM lizenzierte Bestandteile sind unter http://oss.software.ibm.com/icu4j/ verfgbar" ein.

4. Java Technologiebeschrnkungen. Sie drfen die Java Plattform Interface ("JPI", die als Klasse innerhalb des "java"-Pakets oder irgendwelcher Unterpakete des "java"-Pakets identifiziert ist) nicht durch die Erstellung zustzlicher Klassen innerhalb der JPI modifizieren oder auf sonstige Weise bei den Klassen in der JPI eine Hinzufgung oder Modifikation vornehmen. Wenn Sie eine zustzliche Klasse und dazugehrige API(s) erstellen, die (i) ber die Funktionalitt der Java-Plattform hinausgehen und (ii) zum Zwecke der Entwicklung zustzlicher Software, die solche zustzlichen APIs aufruft, dritten Software-Entwicklern bereitgestellt werden, mssen Sie umgehend eine genaue Spezifikation fr eine solche API zur kostenlosen Verwendung durch alle Entwickler allgemein zugnglich verffentlichen. Sie drfen keine zustzlichen Klassen, Schnittstellen oder Unterpakete erstellen bzw. deren Erstellung zuzulassen, die in irgendeiner Weise als "java", "javax" oder "sun" oder durch hnliche Konventionen identifiziert werden, die von Sun in Benennungskonventionen spezifiziert werden.

5. Hinweise auf automatische Software-Aktualisierungen von Sun. Sie erkennen an, dass die Software mglicherweise automatisch Applets, Anwendungen, Softwareerweiterungen und aktualisierte Versionen der Software von Sun ("Software-Aktualisierungen") herunterladen, installieren und ausfhren wird, in welchem Falle Sie etwaige aktualisierte Bestimmungen zur Installation akzeptieren mssen. Sollten bei der Installation keine zustzlichen Bestimmungen angezeigt werden, werden die Software-Aktualisierungen als Bestandteil der Software betrachtet und unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags.

6. Hinweis auf automatische Downloads. Sie erkennen an, dass durch die Verwendung der Software und/oder durch Anforderung von Dienstleistungen, fr welche die Verwendung der Software erforderlich ist, die Software unter Umstnden automatisch Softwareanwendungen aus Sun-fremden Quellen ("andere Software") herunterladen, installieren und ausfhren wird. Sun gibt keine Zusicherungen bzgl. einer Beziehung jedweder Art zu Lizenzgebern ANDERER SOFTWARE. SOWEIT RECHTLICH ZULSSIG, SCHLIESSEN SUN BZW. SEINE LIZENZGEBER JEGLICHE HAFTUNG AUS FR EINKOMMENS-, GEWINN- ODER DATENVERLUSTE UND FR SONDER-, INDIREKTE, FOLGE-, NEBENSCHDEN UND STRAFSCHADENSERSATZANSPRCHE UNABHNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG BZW. DEM UNVERMGEN DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN SUN VON DER MGLICHKEIT SOLCHER SCHDEN UNTERRICHTET WURDE.

7. Marken und Logos. Sie erkennen Sun gegenber an und vereinbaren mit Sun, dass die Marken SUN, SOLARIS, JAVA, JINI, FORTE und iPLANET sowie alle auf SUN, SOLARIS, JAVA, JINI, FORTE und iPLANET bezogenen Marken, Dienstleistungsmarken, Logos und sonstigen Markenbezeichnungen ("Marken von Sun") das Eigentum von Sun sind, und Sie verpflichten sich, die sich zurzeit unter http://www.sun.com/policies/trademarks einsehbaren Marken- und Logo-Verwendungsbedingungen von Sun einzuhalten. Jegliche Verwendung der Marken von Sun erfolgt zum Vorteil und im Interesse von Sun.

8. Quellcode. Die Software kann Quellcode enthalten, der nur fr Referenzzwecke gem den Bedingungen dieses Vertrags bereitgestellt wird. Der Quellcode darf nicht weiterverteilt werden, es sei denn, es wird ausdrcklich in diesem Vertrag gestattet.

9. Kndigung auf Grund von Rechtsverletzung. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kndigen, wenn die Software zum Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder geistigen Eigentums wird oder nach Ermessen einer der Vertragsparteien wahrscheinlich wird.

Bei Frage wenden Sie sich bitte an: Sun Microsystems, Inc., 4150 Network Circle, Santa Clara, California 95054, USA

(LFI#120080/Formular ID#011801)
